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Impressum & AGB's

 

Inhalt gülti für:

www.roots-outdoor.ch

und deren Socialweb-Seiten

 

Roots outdoor 

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an folgende Nummer 076 495 41 93 

oder senden Sie uns ein E-Mail.

 

Verkaufsbedingungen/Gültigkeit
Diese Verkaufsbedingungen sind ab sofort gültig und ersetzten unsere bisherigen Bestimmungen. Preisänderungen aufgrund veränderter Marktsituationen bleiben vorbehalten. Alle Preise verstehen sich inkl. Mwst.

 

Rückgaberecht Produkte & Gutscheine

Wenn das gelieferte Produkt nicht Ihre Erwartungen erfüllt, sind wir bereit, die Sendung innert 10 Tagen, nach vorheriger Vereinbarung zurückzunehmen und auszutauschen oder allenfalls den von Ihnen ausgelegten Betrag vollumfänglich gutzuschreiben. 


Ihre Zahlung

 

per Rechnung (Zahlungsziel: 10 Tage netto). In Ausnahmefälle (zB. Neukunden) per Vorauskasse. Gerichtsstand ist der Sitz des Lieferantenbetriebes. 

 

 

 

Teilnahmebedingungen

Bei den meisten Aktivitäten ist eine gute Gesundheit Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt.

 

 

Allgemeines

Danke für Ihr Interesse an unseren Angeboten. Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung an einer Verkaufsstelle von Roots outdoor (ROOTS) kommt zwischen Ihnen und ROOTS ein Vertrag zustande. Wir bitten Sie deshalb, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen.

 

Anmeldung

Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich, direkt bei ROOTS oder einer von ROOTS anerkannten Buchungsstelle erfolgen. Sie anerkennen durch Ihre Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbestimmungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter. 

 

Vertragsgegenstand

Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der von Ihnen gewünschten Aktivität die Leistungen zu erbringen, welche er gemäss den Beschreibungen in seinem Prospekt anbietet. Spezielle Wünsche können nach Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen. 

 

Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung beim Veranstalter kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und ROOTS zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und ROOTS wirksam.

 

Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und die Weisungen des Veranstalters, der Führer und Hilfspersonen strikte zu befolgen. Bei Missachtung kann der Teilnehmer von der Aktivität ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullationsbestimmungen. 

Vertragsgegenstand

Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der von Ihnen gewünschten Aktivität die Leistungen zu erbringen, welche er gemäss den Beschreibungen in seinem Prospekt anbietet. Spezielle Wünsche können nach Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen. 

 

Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung beim Veranstalter kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und ROOTS zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und ROOTS wirksam.

 

Preise

Die Preise für die Aktivitäten ersehen Sie auf der aktuellen www.roots-outdoor.ch und in den Prospekten. Sie sind in Schweizer Franken und, wenn nicht anders erwähnt, pro Person angegeben. Preisänderungen werden ausdrücklich vorbehalten.

 

Zahlungsbedingungen

Die Rechnung erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung per Post. Zahlbar innert 10 Tagen nach Rechnungserhalt. Werden die Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet, so ist der Veranstalter berechtigt, die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige Annulationskosten werden gemäss dem nächsten Absatz beim Kunden eingefordert. 

 

Annullation oder Änderung der Buchung durch den Kunden

 

Bei jeder Annullation wird dem Kunden folgender Anteil der Arrangementskosten in Rechnung gestellt (pro Person): 

 

  • bis 30 Tage vor Beginn   -   CHF 30.-

  • weniger als 30 Tage        -  CHF 50.-

  • weniger als 14 Tage        -     50 %

  • weniger als 48 Stunden   -   100 %

 

Für grössere Events gelten jeweils spezielle Annullations- bedingungen.

Wenn der Kunde zur Aktivität nicht erscheint oder diese wegen zu spätem Eintreffen nicht durchgeführt werden kann, bezahlt er 100% des Preises. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder zu spätem Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Bei Änderung des Datums der Aktivität durch den Kunden bis 30 Tage vor deren Beginn, wird eine Bearbeitungs- gebühr von Fr. 30.– pauschal erhoben. Erfolgt die Umbuchung der Aktivität später als 30 Tage vor dem ursprünglichen Termin, treten die Bestimmungen der Annullationskosten in Kraft.

 

Annullation oder Änderung der Aktivität durch den Veranstalter

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die Aktivität kurzfristig annulieren. Will der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzaktivitäten umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet.

Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt oder geändert werden, wenn Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall treten die Bestimmungen der Annullationskosten in Kraft.

Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlichen Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen.

 

 

Versicherung

Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Er muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Eine Annull- ationskostenversicherung ist empfehlenswert. Auch durch die fachkundige und sichere Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. 

Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Der Veranstalter bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Der Veranstalter kann die Aktivität oder einzelne vereinbarte Leistungen ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Naturverhältnisse etc.) erfordern. Erfolgt eine wesentliche Programmänderung, welche eine Preiserhöhung von mehr als 10% zur Folge hat, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

 

Haftung

ROOTS verpflichtet sich seinen Kunden gegenüber, die Aktivitäten gewissenhaft und fachlich einwandfrei vorzubereiten und durchzuführen. Der Veranstalter steht ein für Mängel bei der Durchführung der Aktivität, sofern es sich um einen verschuldeten Ausfall von vereinbarten Leistungen oder um Änderungen handelt, die einem Minderwert gleichkommen.

Der Veranstalter vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen soweit es vor Ort nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Die Haftung bleibt in jedem Fall auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Für Programmänderungen wegen Zug- und Flugverspätungen wird keine Haftung übernommen.

 

Bei Pauschalreisen ist die Haftung des Veranstalters für Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.

Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein oder leichtes Verschulden des Veranstalters oder der Hilfspersonen zurückzuführen sind.

Für Handlungen des Aktivitätsleiters haftet der Veranstalter nur, wenn dieser in Verrichtung seiner Aktivitäts- leitertätigkeit schuldhaft handelt.
Der Veranstalter übernimmt für seine Kunden die Vermittlung von Produkten und Leistungen anderer Aktivitäten-Veranstalter. Aus dieser Vermittler-tätigkeit kann, unter Vorbehalt der Regelung für Pauschalreisen, keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätung, Verluste oder andere Unregelmässigkeiten übernommen werden. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen.

Überträgt der Veranstalter die Ausführung berechtigter- weise auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter nicht für dessen Handlungen und Unter-lassungen.

Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters. 

 

Beanstandungen

Allfällig erlittene Schäden oder Beanstandungen sind dem verantworlichen Aktivitätsleiter sofort schriftlich bekanntzugeben und müssen von diesem bestätigt werden. Kein Leiter ist jedoch befugt, im Namen des Veranstalters Forderungen anzuerkennen. Im Rahmen des Programms und der Möglichkeiten werden die Leiter bemüht sein, Abhilfe zu schaffen.

Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenen Briefs, beim Veranstalter eingehen. Die Bestätigung des Aktivitätsleiters sowie allfällige Beweismittel sind beizulegen. Bei verspäteter Einreichung oder zu später Beanstandung während der Aktivität verfallen sämtliche Ansprüche. 

 

Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der ausschliessliche Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist Bezirksgericht Zürich ZH. 

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